Jetzt aktiv werden – Gemeinsam die Zukunft gestalten!
Werde Mitglied!
Du möchtest etwas bewegen, deine Stimme einbringen und die Politik in deiner Region mitgestalten? Dann werde aktiv in der SPD! Ob auf kommunaler Ebene, im Kreisverband, bei Veranstaltungen in der Ortsgruppe oder in einer unserer Arbeitsgemeinschaften – bei uns kannst du dich für soziale Gerechtigkeit, Klimaschutz, gute Bildung und starke Kommunen einsetzen.
Mitdiskutieren: Tausche dich mit anderen Engagierten aus und bringe deine Ideen ein.
Mitentscheiden: Gestalte politische Prozesse aktiv mit und setze Impulse für Veränderungen.
Mitmachen: Ob Wahlkampf, Veranstaltungen oder Initiativen – jede helfende Hand zählt!
Komm vorbei, informiere dich und werde Teil einer starken Gemeinschaft. Gemeinsam können wir etwas bewegen!
Jetzt Mitglied werden und mitmachen!
Wir freuen uns auf dich!
SPD unterstützen
Jetzt spenden
Mit Deiner Spende unterstützt Du die SPD und hilfst uns, unsere Politik vor Ort und in Mansfeld-Südharz umzusetzen. Spenden an die SPD sind steuerlich absetzbar. Weitere Informationen findest Du weiter unten.
Spendenkonto:
SPD Kreisverband Mansfeld-Südharz
IBAN: DE08 8005 5008 3300 0010 63
BIC: NOLADE21EIL
Sparkasse Mansfeld-Südharz
Verwendungszweck: Spende, Name, Adresse
Wichtig: Bitte vermerke das Wort „Spende“, Deinen vollständigen Namen und Deine Adresse im Feld „Verwendungszweck“ für die Zusendung der Spendenbescheinigung. Wir schätzen Dein Vertrauen und setzen höchste Sorgfalt sowie Sicherheitsstandards ein, um Deine persönlichen Daten vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
Spender zahlen nur die Hälfte
Personen, die an eine Partei spenden, bekommen 50% der Spende bei der Steuererklärung erstattet – wenn die Spende geringer ist als 1.650 € (ledig) oder 3.300 € bei Verheirateten.
Also: Wer 100 € spendet, zahlt nur 50 €.
Parteispenden sind Sonderausgaben
Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt.
Absetzbarkeit nach § 34 g EStG.
Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50% steuerlich begünstigt.
Absetzbarkeit nach § 10 b Abs. 2 EStG
Darüber hinaus gehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete zusätzlich steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab.
Insgesamt kann ein/e Alleinstehende/r damit bis zu 3.300 Euro bei der Steuererklärung angeben, steuerlich gemeinsam veranlagte Ehepaare bis zu 6.600 Euro.
Kapitalgesellschaften
Parteispenden von Kapitalgesellschaften (=Juristische Personen) sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt.
Veröffentlichungspflichten
Zuwendungen eines Spenders, auch eines Unternehmens, die im Jahr 10.000 Euro übersteigen, werden mit Namen und Adresse des Spenders im Rechenschaftsbericht der Partei veröffentlicht. Spenden über 35.000 Euro müssen dem Präsidenten des Deutschen Bundestages gemeldet werden, der diese dann zeitnah veröffentlicht.